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Der Kirchengemeinderat

Kirchengemeinderat - Aufgaben

Jede Gemeinde hat einen Kirchengemeinderat. Dem Kirchenmeinderat gehören mindestens sechs von der Gemeinde gewählte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sowie die Pastorinnen und Pastoren an. Bis zu zwei weitere Personen können berufen werden. Der Kirchengemeinderat wählt den/die Pastor/in und die Mitarbeiter/innen, verwaltet die Gelder der Kirchengemeinde und entscheidet in allen Fragen, die das Gemeindeleben betreffen.

Mindestens einmal im Jahr lädt der Kirchengemeinderat alle konfirmierten Gemeindemitglieder zur Gemeindeversammlung ein. Ein Mitglied des Kirchengemeinderates informiert die Gemeinde über die besonderen Ereignisse des vergangenen Jahres. In der anschließenden Aussprache kann jedes Gemeindemitglied Anregungen geben sowie Anfrage und Anträge an den Kirchengemeinderat stellen.

Quelle: Nordkirche